Das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebes im vereinsinternen Rahmen für Mitgliedsvereine des ASVÖ, bei denen die Verwendung von Musik nicht aufgrund der der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen zwingend notwendig ist, wird zur Gänze vom ASVÖ entrichtet.
Musiksportarten
Für Mitgliedsvereine des ASVÖ, bei denen Sportarten ausgeübt werden, zu deren Ausübung aufgrund der der Sportart zugrunde liegenden Reglements und Wettbewerbsbestimmungen Musik zwingend notwendig ist, beträgt das Pauschalentgelt für die Verwendung des AKM-Repertoires im Rahmen des sportlichen Trainingsbetriebes im vereinsinternen Rahmen zusätzlich € 65,- brutto pro Jahr und Mitgliedsverein.
Auch diese Kosten übernimmt der ASVÖ für seine Mitgliedsvereinein in einer der folgenden Sportarten:
Rhythmische Gymnastik, Aerobic, Capoeira, Freestyle, Synchronschwimmen, Eiskunstlauf, Dressurreiten, Voltigieren, Ballett, Tanzsport, Show-Dance, Rock´n’Roll, Sportakrobatik, Cheerleading.