Details
Antragsberechtigt beim ASVÖ-Wien sind die Mitgliedsvereine.
Die Verwendung der Fördermittel aus dem Bereich „Bundes-Vereinszuschuss“ muss sich ausschließlich auf die angeführten Inhalte beziehen.
Die Mitgliedsvereine haben sicherzustellen, dass die erhaltenen Fördermittel gemäß den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen gemäß Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 eingesetzt werden.
Mittel, die dem Förderzweck bzw. den Richtlinien für die Gewährung und Abrechnung von Förderungen nicht entsprechen, sind an die auszahlende Stelle zurückzuzahlen.